- Schutzzäune/-netze, Transparente und Werbebanner, Wege, Kanaldeckel und Granitsteingebilde sind unbewegliche Hemmnisse.
- Das Betreten des Biotops auf Spielbahn 2/3 ist verboten und wird mit einer Strafe von € 50.- geahndet.
- Granitsteinmauern – zB. bei den Abschlägen, usw. - sind Teile des Platzes.
- Die Maschinenhalle zwischen Grün 6 und Abschlag 7 gilt als unbewegliches Hemmnis.
- Die Drop Area bei Teich 7 ist nur für die Penalty Area von Teich 7 gültig.
- Die Spielbahnen 7 und 8 sind beidseitig jeweils rechts durch ein „Aus“ getrennt.
- Die Flights auf Tee 7 und 8 schlagen gleichzeitig ab. Die Damen begeben sich auch zum Herrenabschlag 8. Die Spielbahn 7 hat grundsätzlich Vorrang.
- Sämtliche Drop Areas - Spielbahn 1/3/4/5/8/9 sind nur vom Abschlag gültig – Distanzverlust bzw. –gewinn ist möglich. Ab der Drop Area gelten die regulären Golfregeln – Aus, Penalty Area, usw.
- Die Strasse bzw. der Parkplatz – Spielbahn 6, 7, 8, 9 – markieren die Ausgrenze.
- Asphaltierte und betonierte Flächen gelten als unbewegliches Hemmnis.
- Spielbahn 6: Der Schriftzug „Golfclub Passau bzw. die geschotterte Fläche gelten als unbewegliches Hemmnis.
- Der Maschendrahtzaun links entlang dem Fairway 9 gilt als „Ausgrenze“.
- Lose Steine in den Bunkern dürfen entfernt werden.
- Alle Bäume und Sträucher am Fairway und Semirough die niedriger als 2 Schlägerlängen sind bzw. eine blaue Markierung haben gelten als Junganpflanzung. Alle angepflockte Bäume und Sträucher gelten als Junganpflanzung.
- Zwei kurze Huptöne gelten als Spielunterbrechung. Ball liegen lassen und unverzüglich ins Clubhaus kommen.
- Drei kurze Huptöne gelten als Spielabbruch. Ball markieren, aufnehmen und unverzüglich ins Clubhaus kommen.
- Protestgebühr bei Turnieren: € 50.-
- Die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere von Mobiltelefonen und Funkgeräten ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der Runde untersagt (Ausnahme: bei medizinischen Notfällen). Das bloße Ausschalten eines erstmalig klingenden Handys gilt nicht als Tatbestand der Verwendung.
- Die Wettspielleitung gestatte die Benutzung von Golfcarts und Entfernungsmeßgeräten auch bei Turnieren.
Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Strafschläge
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